Unsere Schwerpunkte in der Rechtsberatung
Unsere Kanzlei ist auf einer Vielzahl von Rechtsgebieten beratend tätig. Wir möchten Ihnen hier die wichtigsten Schwerpunkte vorstellen.
- Straf- und Strafvollstreckungsrecht
- Straßenverkehrsrecht
- Zivil- und Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
- Familien- und Erbrecht
- Baurecht
Straf- und Strafvollstreckungsrecht
Die Vertretung in Strafsachen zählt zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Wir vertreten Sie dabei in allen Phasen eines Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über die Verteidigung in der Hauptverhandlung bis zur Strafvollstreckung. Wir nehmen Akteneinsicht und besprechen mit Ihnen die Verteidigungsstrategie. Wir sichern Ihre Rechte bei Wohnungsdurchsuchungen, Untersuchungshaft und während des Strafvollzuges. Dabei profitieren unsere Mandanten insbesondere von unserer umfangreichen Prozesserfahrung und unserem hohen Bekanntheitsgrad vor Ort.
Als Beschuldigter hat man stets das Recht, zu den gegen einen erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Hiervon hängt in erheblichem Maße der weitere Gang des Strafverfahrens ab, weshalb dringend zu empfehlen ist, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Straßenverkehrsrecht
Wir vertreten Sie in Anhörungs-, Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheide und übernehmen die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Wir gehen gegen Führerscheinentzug und Fahrverbote vor. Bei Verkehrsunfällen setzen wir Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen Unfallgegner und deren Haftpflichtversicherungen durch.
Zivil- und Vertragsrecht
Wir beraten Sie umfassend in allen zivil- und vertragsrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. dem Kaufrecht, Reiserecht, Werkvertragsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir vertreten Sie darüber hinaus im Falle von Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen. Um Ihnen Rechtssicherheit für die Zukunft zu geben, entwerfen und prüfen wir für Sie Verträge und einzelne Vertragsbedingungen.
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Streitigkeiten im Arbeitsrecht: bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Zeugnis, dem Urlaub aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Wir stehen Ihnen außerdem bei Abmahnungen bei, die oft Vorzeichen einer Kündigung sind. Ihre Rechte setzen wir in außergerichtlichen Verhandlungen ebenso durch wie im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht. Bitte beachten Sie, dass, dass Sie innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang Ihrer Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben müssen, falls Sie gegen eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vorgehen wollen.
Mietrecht
Wir vertreten Mieter und Vermieter von Wohnraum und Gewerberäumen in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Wir prüfen und entwerfen Miet- und Pachtverträge, beraten und unterstützen Sie bei der Abwehr oder Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Mietmängeln, bei Mieterhöhungen und Kündigungen. Angesichts der Fülle unterschiedlicher; Vertragsmuster und -klauseln, die im Mietrecht Verwendung finden, und der vielfältigen Rechtsprechung ist anwaltlicher Rat unbedingt zu empfehlen, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Familien- und Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie in Scheidungsangelegenheiten. Wir klären Sie über alle Fragen auf, die sich unmittelbar vor und nach einer Trennung stellen, wie z.B. Unterhalt, Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung, und wir vertreten Sie im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht. Wir berechnen die Höhe des Kindesunterhalts und kümmern uns um die Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen und die Durchsetzung von Umgangsrechten. Ebenso beraten Sie bei der individuellen Gestaltung Ihres Ehe- oder Partnerschaftsvertrages.
Das Erbrecht ist kompliziert und vielschichtig. Wir beraten Sie über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten bei Verfügungen von Todes wegen. Im Erbfall vertreten und beraten wir Erben bei der Annahme, Ausschlagung oder Auseinandersetzung der Erbschaft ebenso, wie Pflichtteilsberechtigte bei der Ermittlung und Durchsetzung ihrer Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Baurecht
Wir beraten private Bauherren bereits bei Abschluss der erforderlichen Bauverträge. Kommt es während der Bauarbeiten oder danach zu Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern, z. B. über die Fertigstellung, Vergütungen oder Gewährleistungsrechte, so versuchen wir zunächst, eine zufriedenstellende Lösung im Verhandlungswege zu erreichen. Selbstverständlich sichern wir, falls nötig, die Rechte von Bauherren oder Werkunternehmern aber auch gerichtlich.